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Leihhaus Nürnberg seit 1618

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Verkaufen oder beleihen

Bei der Beleihung hinterlegen Sie ein wertvolles Stück aus Ihrem Eigentum als Sicherheit bei uns und erhalten vom Leihhaus Nürnberg den geschätzten Gegenwert in bar, schnell und unbürokratisch.

Die Darlehenssumme orientiert sich immer am Zeitwert der Ware.

Für Pfandkredite holen wir weder eine Bank- noch eine Schufa-Auskunft ein, und melden diese auch nicht der Schufa. Das Bargeld-Darlehen wird im Regelfall für drei Monate gewährt mit einer Schonfrist von einem weiteren Monat.

Gerne besteht die Möglichkeit, den Kredit um weitere drei Monate zu verlängern. Dazu müssen Sie zuvor die auf dem Pfandkreditvertrag aufgedruckten monatlichen Zinsen und Gebühren für die abgelaufenen Monate begleichen.

Natürlich können Sie Ihren Pfandgegenstand jederzeit einlösen. Sie erhalten ihn gegen Bezahlung der Darlehenssumme zuzüglich der fälligen Gebühren und Zinsen. Wie viel Sie für den Pfandkredit zahlen müssen, hängt im individuellen Fall von der Darlehenssumme und der Kreditlaufzeit ab. Eine Kalkulationshilfe bietet Ihnen unser Gebührenrechner.

Nach Ablauf der Beleihungszeit und des Schonmonats ist das Leihhaus Nürnberg berechtigt, Pfänder zum nächsten Auktionstermin zu versteigern. Laut Gesetz müssen beliehene Wertgegenstände, die nicht ausgelöst wurden, versteigert werden.
Während der Kreditlaufzeit bleibt der Pfandgegenstand Ihr Eigentum. Er wird für diese Zeit vom Leihhaus Nürnberg zum doppelten Darlehenswert gegen Beschädigung, Feuer, Wasser und Verlust versichert.

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